Schulgeld

 

Das Evangelische Ratsgymnasium erhebt als freie Schule in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland Schulgeld. 

Eine schuljahresbezogene Reduzierung oder ein Erlass kann beantragt werden. Die Details zur Antragstellung sowie die aktuelle Schulgeldordnung lesen Sie auf der Seite unserer Trägerin http://www.schulstiftung-ekm.de unter Material & Informationen - Materialien für Eltern. Bis zur Prüfung des Antrages ist das Schulgeld in voller Höhe zu zahlen.

Hinweis:
Seit dem Kalenderjahr 2019 verzichtet die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland unter Anderem aufgrund ökologischer Gesichtspunkte auf die Versendung von Schulgeldbescheinigungen.

Es beträgt aktuell für das erste Kind 150,00 € pro Monat und für das 2. Kind 120,00 €. Für jedes weitere Kind entfällt die Zahlung.

Gemäß Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungs­verfahrens ist es bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr erforderlich, nachweisende Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen. Darüber hinaus existiert für den Schulträger keinerlei gesetzliche Verpflichtung eine Schulgeldbescheinigung auszustellen. Für den Steuerpflichtigen genügt es, bei seiner Einkommensteuererklärung die Höhe des gezahlten Schulgeldes an entsprechender Stelle im Formblatt „Anlage Kind“ einzutragen. 
In wenigen Einzelfällen bittet das Finanzamt im Rahmen der geltenden Belegvorhaltepflicht um Nachweis, dass das fällige Schulgeld tatsächlich gezahlt wurde. Zu diesem Zweck kann bei Bedarf der Nachweis ganz einfach mit Hilfe der Kontoauszüge sowie einer Kopie des Schulvertrages erbracht werden (Kontoauszug Januar und Dezember bei unveränderter Schulgeldhöhe bzw. zzgl. Auszug Juli und August bei unterjähriger Änderung).
Die Finanzämter in Thüringen sind vom Finanzministerium durch den Erlass an die Thüringer Finanzämter hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen dahingehend informiert worden, dass ein Nachweis mittels Kopien der Kontoauszüge und des Schulvertrages geführt werden kann, aber grundsätzlich keine nachweisende Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen sind.
Sollte das Finanzamt trotz dieser Erleichterung für die Steuerpflichtigen eine Bescheinigung verlangen, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne und stellen die Bescheinigung aus, jedoch stellen wir Ihnen dafür eine Aufwandspauschale i. H. v. 5,00 € in Rechnung.

 

Fragen zu Schulgeld, Reduzierungsanträgen oder Abbuchungen

Lisanne Mühmer

Sprechzeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

0361 / 78 97 18 23
0361 / 5 76 69 11
schulgeld@schulstiftung-ekm.de

 

Bitte senden Sie den ausgefüllten Schulgeldreduzierungsantrag an unseren Partner, der für uns die Schulgeldverwaltung übernimmt:

Förster Krehahn Strümpfel
Steuerberatungsgesellschaft
Marktstraße 28-31
99084 Erfurt

Hier finden Sie Schulgeldordnung in der Fassung vom 25.02.2021.pdf

Hier finden Sie Schulgeldreduzierungsantrag.pdf

Hier finden Sie SEPA-Lastschriftmandat für Zahlungsempfänger

Hier finden Sie SEPA-Lastschriftmandat für Zahlungspflichtigen