Die Schulkonferenz des Evangelischen Ratsgymnasiums setzt sich zur Zeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Lehrervertreter | |
Schülervertreter | |
Elternvertreter |
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Für die Arbeit der Schulkonferenz am Evangelischen Ratsgymnasium gelten die Thüringer schulgesetzlichen Bestimmungen, hier vor allem § 38 ThürSchulG und §§ 41 - 43 ThürSchulO.