Schulkonferenz

Die Schulkonferenz des Evangelischen Ratsgymnasiums setzt sich zur Zeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Lehrervertreter  
Schülervertreter  
Elternvertreter

 

Für die Arbeit der Schulkonferenz am Evangelischen Ratsgymnasium gelten die Thüringer schulgesetzlichen Bestimmungen, hier vor allem § 38 ThürSchulG und §§ 41 - 43 ThürSchulO.