Klassen- und Studienfahrten

Die Regelungen zu Klassen- und Studienfahrten basieren auf einem inzwischen mehrmals modifizierten Schulkonferenzbeschluss vom 18.05.2000. 

1. zeitliche Verteilung der Fahrten

Klasse Beschreibung   Zeit
5 Klassenfahrt oft als Jahrgangsstufenfahrt nach Siloah April
6 keine Fahrt "Sportwochenende" in Verbindung mit einem Wandertag möglich  
7 Besinnungstage als Jahrgangsstufenfahrt in das Kloster Volkenroda Juni
8 Klassenfahrt   April
9 keine Klassenfahrt
Austausch mit Ungarn und Frankreich
In Klasse 9 können die Schüler im Rahmen des Schüleraustausches wahlweise an einer Fahrt nach Dijon oder nach Budapest teilnehmen. Juni
10 Klassenfahrt
11 Studienfahrt (In- und Auslandsfahrten)   April
12 keine Fahrt    

2. inhaltliche Bemerkungen zu den Fahrten

  • Die Klassenfahrten der Jahrgangsstufen 5 und 8 sind keine Auslandsfahrten.
  • Die Klassenfahrt der Klasse 10 (Abschlussfahrt) darf nicht mehr als 200 Euro kosten. Nur Inlandsfahrten.
  • Für die Klassenfahrten der Jahrgangsstufen 5, 8 und 10 sowie die Besinnungsfahrt in Klasse 7 ist die Begleitung eines Vaters / einer Mutter je Klasse Voraussetzung.
  • Für die Klassenfahrten in Jahrgangsstufe 5, 8 und 10 gibt es einen zentralen Termin, den der Schulleiter jeweils zum Schuljahresanfang festlegt. Diese Fahrten dauern mindestens 3, höchstens 5 Tage.